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Zur Umlagevereinbarung der Betriebskosten im Gewerbemietverhältnis

Mit Urteil vom 8.4.2020 erklärte der BGH, dass eine Vereinbarung, wonach der Mieter die Betriebskosten, insbesondere aber (….Aufzählung einzelner Betriebskosten) zu tragen habe, zur wirksamen Umlage aller in der BetrkV gelisteten Betriebskosten genügt. Der Betriebskostenbegriff sei in der BetrkV legaldefiniert.

Die Verwendung des Begriffs umfasse daher alle Betriebskostenarten, die dort zurzeit des Mietvertragsabschlusses gelistet seien. Unbeachtlich sei die nachfolgende Aufzählung, weil sie mit dem Wort „insbesondere“ eingeleitet werde, wodurch klar gestellt sei, dass die Aufzählung nicht abschließend ist, XII ZR 120/18.