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Lexfox klagt rechtmäßig (Mietpreisbremse)

Immer mehr Rechtsdienstleistungsplattformen machen sich seit der Lockerung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (Ein Überblick hierzu gibt ZIV 2007, 62) auf die Reise. Angefangen von Schadensersatzansprüchen für Flugverspätungen über Abgasklagen bis hin zur neuesten Entwicklung: der Rückforderung überzahlter Miete aufgrund eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse. Lexfox prüft kostenlos einen Verstoß und lässt sich vom Mieter ggf. die überzahlte Miete abtreten, die es dann einklagt. Im Falle des Erfolges erhält der Mieter 2/3 der Miete, Lexfox bekommt 1/3 als Provision. Kosten fallen für den Mieter keine an. Der BGH hob im Urteil vom 27.11.2019 die Vorinstanzen, die die Zahlungsklage von Lexfox abwiesen, auf und verwies den Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Prüfung der mietrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen zurück an das Landgericht Berlin. Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz liegt nach Auffassung des BGH auch bei diesem Geschäftsmodell nicht vor, VIII ZR 285/18.