Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14.7.2020 darf ein Corona-Hochrisikopatient den Austausch von Bleileitungen in seiner Wohnung verweigern. Der Duldungsanspruch nach § 555a BGB bestehe nicht, weil die Instandsetzungsmaßnahme, die mit einem 8-tägigen Hotelaufenthalt einherginge nicht zumutbar sei.
Die Mieterin besaß nur noch einen Lungenflügel, wurde durch einen Herzschrittmacher unterstützt und befand sich in einer Krebsbestrahlungstherapie wegen Lymphdrüsenkrebs, 316 S 15/20, ZMR 2020, 839.