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Adults-only-Hotel verstößt nicht gegen AGG

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.5.2020 verstößt das Hotel-Konzept „adults-only“ nicht gegen § 19 AGG. Die Mutter der 6 Kläger unter 16 Jahren fragte für vier Hotelübernachtungen an, die ihr wegen des jugendlichen Alters der Kinder unter 16 Jahren unter Verweis auf Hotelkonzept versagt wurden.

Die Kläger verlangten Schadensersatz und unterlagen in allen drei Instanzen. Nach Auffassung der Gerichte lag ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vor, § 20 AGG. Eine Altersdiskriminierung habe nicht stattgefunden. Das Hotel verfolge den legitimen Zweck, seinen Gästen Ruhe und Exklusivität zu ermöglichen, VIII ZR 401/18.