Skip to main content

Mangelhafte Hausmeisterleistung und Bk-Abrechnung

Das AG Dresden stellte mit Urteil vom 13.3.06 fest, dass der Mieter nicht zu Abzügen in der Betriebskostenabrechnung berechtigt sei, nur weil die Hausmeisterleistungen mangelhaft ausgeführt worden seien.

Es komme lediglich darauf an, dass ein entsprechendes Vertragsverhältnis bestanden habe und die Kosten entstanden seien. Eine Schlechterfüllung berechtige bestenfalls zur Mietminderung. (WuM 8, 2007)